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  • 01.12.2016 · Fachbeitrag · Reinigungskosten

    Reinigungskosten sogar fiktiv, dann erst recht konkret

    | Das AG Duisburg spricht die Kosten für die Reinigung unfall- oder reparaturbedingter Verschmutzungen sogar bei fiktiver Abrechnung zu. Daran ändere auch nichts, dass manche Werkstätten dafür nichts berechnen (AG Duisburg, Urteil vom 05.10.2016, Az. 45 C 2243/15, Abruf-Nr. 189989 , eingesandt von Rechtsanwältin Katharina Papst, Düsseldorf). |