24.09.2026 · Nachricht · Regress
Werkstatt darf auch eine andere als die nächstgelegene Lackiererei aussuchen
Für AG Marienberg gehen Verbringungskosten für 60 km entfernten Lackierfachbetrieb in Ordnung Für AG Marienberg gehen Verbringungskosten für 60 km entfernten Lackierfachbetrieb in Ordnung In einem Rechtsstreit über die Rückforderung von Verbringungskosten hat das AG Marienberg entschieden: Die Werkstatt war berechtigt, die Lackierarbeiten im 60 km entfernten Lackierfachbetrieb durchführen zu lassen und entsprechende Verbringungskosten in Rechnung zu stellen. Es gibt keine Verpflichtung der Werkstatt, den günstigsten Lackierbetrieb aufzusuchen, zumal hier offenbleibt, ob ein anderer räumlich näherer Lackierbetrieb überhaupt in der Lage gewesen wäre, zeitnah und fachgerecht die entsprechenden Arbeiten durchzuführen.
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