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  • · Nachricht · Regress

    Schadengutachter befürchten Regresse: So können sie sich wehren

    | Uns erreichten mehrere besorgte Nachfragen von Schadengutachtern, die eine Ausweitung der Regressaktivitäten mancher Versicherer auf die Gutachter zukommen sehen. Deshalb hat UE einen Textbaustein zur Abwehr solcher Regressforderungen entworfen. |

     

    PRAXISTIPP | Stimmen Sie sich als Gutachter stets mit Ihrem Berufshaftpflichtversicherer ab (wenn vorhanden), bevor Sie ein ablehnendes Schreiben bei Regressforderungen versenden. Sonst verlieren Sie möglicherweise Ihren Versicherungsschutz wegen eines Obliegenheitsverstoßes.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Textbaustein 514: Regressabwehr Versicherer gegen Gutachten (H/K) → Abruf-Nr. 47143108
    • Anwaltstextbaustein RA037: Regressabwehr im Regress des Versicherers gegen den Gutachter ‒ Schriftsatz → Abruf-Nr. 47118608. Der Textbaustein ist auf die anwaltliche Praxis zugeschnitten und wesentlich umfangreicher.
    • Anwaltstextbaustein RA029: Prüfbericht bzw. Gegengutachten stellen Gutachten nicht in Frage ‒ Schriftsatz → Abruf-Nr. 46646794. Dieser Textbaustein lässt sich vermutlich in Teilen mit dem Textbaustein RA037 kombinieren.
    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 5 | ID 47118602