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  • 23.03.2026 · Nachricht · Regress

    Auch das AG Suhl sagt im Regressprozess: Die Werkstatt darf sich auf Schadengutachten verlassen

    | Grundsätzlich darf sich nicht nur der Geschädigte, sondern auch die Werkstatt auf ein Schadensgutachten verlassen, und die Werkstatt darf den Auftrag annehmen und abarbeiten, gemäß dem Gutachten zu reparieren. So sagt es das AG Suhl in einem Rechtsstreit, in dem der Versicherer eine Werkstatt wegen angeblich überflüssiger Arbeiten in Regress nehmen wollte. |