03.02.2026 · Nachricht · Regress
AG Neustadt a. Rbge: Ein Prüfbericht ist keine taugliche Grundlage für einen Regress
Wenn der Versicherer im Regress im Hinblick auf seine „dies und das war überflüssig“-Behauptung allein auf einen von ihm eingeholten und vorgelegten Prüfbericht verweist, genügt das nicht für eine substantiierte Klagebegründung, entschied das AG Neustadt am Rübenberge.
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