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  • 23.03.2026 · Nachricht · Regress

    AG Duisburg-Hamborn: Durchschnittswerte aus einem vom Versicherer selbst gemachten Tableau sind ohne Bedeutung

    | Ein großer Versicherer verklagt einen Schadengutachter auf Rückzahlung eines Teils des Gutachtenhonorars. Er meint, er könne sich im Hinblick auf die berechtigte Höhe des Honorars an Durchschnittswerten orientieren, die er aus über 500.000 Schadensfällen pro Jahr erfasse und bei regelmäßiger Aktualisierung in einem Tableau zusammenstelle, das zahlreiche Sachverständigenbüros als Abrechnungsgrundlage akzeptierten. Das sieht das AG Duisburg-Hamborn anders. |