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AG Auerbach: Die PuS 2024 des VBA ist die relevante Schätzhilfe für aktuelle Abschleppkosten
Die Kampagne eines Versicherers, die Preis- und Strukturumfrage 2024 sowie 2022 des Verbandes Bergen und Abschleppen (VBA) als unseriös zu diskreditieren und weiterhin auf der Grundlage der PuS 2020 abzurechnen, ist auch beim AG Auerbach gescheitert (AG Auerbach, Urteil vom 24.09.2025, Az. 9 C 149/25, Abruf-Nr. 251489 , eingesandt von Rechtsanwalt Sven Schönherr, Schwarzenberg/Erzgb.).
Quelle: ID 50648764