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  • · Fachbeitrag · Mietwagenkosten-Regress

    Mehr Sorgfalt bei Erstellung der Mietverträge für die Unfallersatzfahrzeuge bitte!

    | Zart entwickelt sich das Pflänzchen des „Mietwagenrisikos“. Mehr und mehr Gerichte gestehen dem Geschädigten die volle Erstattung der Kosten unter dem Tarifgesichtspunkt zu, wenn er im Gegenzug eventuelle Rückforderungsansprüche gegen den Autovermieter wegen überhöhter Abrechnung an den Versicherer abtritt. Vorausgesetzt, dass der Geschädigte selbst aktiv wird. UE mahnt aber zu mehr Sorgfalt bei Erstellung der Mietverträge. |

    Aktuelle Rechtsprechung zum „Mietwagenrisiko“

    Folgende Gerichte stehen da derzeit auf der „Positiv-Liste“:

     

    Gericht

    Entscheidung

    Abruf-Nr.

    AG Bad Oeynhausen

    Urteil vom 22.08.2025, Az. 24 C 70/25

    250621

    AG Düsseldorf (Achtung: AG Düsseldorf Abteilung 37 C sieht das nicht so!)

    Urteil vom 15.08.2025, Az. 46 C 257/25

    250684

    AG Kerpen

    Az. 102 C 79/24

    247204

    AG Siegen

    Urteil vom 21.03.2025, Az. 14 C 1584/24

    247569

    AG Syke

    Urteil vom 29.08.2025, Az. 24 C 590/24

    251197