· Fachbeitrag · Mietwagenkosten-Regress
Mehr Sorgfalt bei Erstellung der Mietverträge für die Unfallersatzfahrzeuge bitte!
| Zart entwickelt sich das Pflänzchen des „Mietwagenrisikos“. Mehr und mehr Gerichte gestehen dem Geschädigten die volle Erstattung der Kosten unter dem Tarifgesichtspunkt zu, wenn er im Gegenzug eventuelle Rückforderungsansprüche gegen den Autovermieter wegen überhöhter Abrechnung an den Versicherer abtritt. Vorausgesetzt, dass der Geschädigte selbst aktiv wird. UE mahnt aber zu mehr Sorgfalt bei Erstellung der Mietverträge. |
Aktuelle Rechtsprechung zum „Mietwagenrisiko“
Folgende Gerichte stehen da derzeit auf der „Positiv-Liste“:
Gericht | Entscheidung | Abruf-Nr. |
AG Bad Oeynhausen | Urteil vom 22.08.2025, Az. 24 C 70/25 | |
AG Düsseldorf (Achtung: AG Düsseldorf Abteilung 37 C sieht das nicht so!) | Urteil vom 15.08.2025, Az. 46 C 257/25 | |
AG Kerpen | Az. 102 C 79/24 | |
AG Siegen | Urteil vom 21.03.2025, Az. 14 C 1584/24 | |
AG Syke | Urteil vom 29.08.2025, Az. 24 C 590/24 |
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