· Fachbeitrag · Leserforum
Wenn Versicherer routinemäßig immer wieder unter Rückforderungsvorbehalt zahlt
Das Interesse, zu gegebener Zeit die Akte dauerhaft zu schließen und auch Sicherheit für den Geschädigten herzustellen, ist der Hintergrund einer Frage eines UE-Lesers.
Frage: Ein Versicherer geht mehr und mehr dazu über, auch bei ungekürzter Regulierung mitzuteilen: „Die Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage (Haftung dem Grunde und der Höhe nach) sowie unter dem Vorbehalt der Verrechnung bzw. Rückforderung“.
Ist es sinnvoll, eine solche Zahlung, die nur unter Vorbehalt erfolgt, zurückzuweisen und auf einer vorbehaltlosen Zahlung zu bestehen?
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