· Fachbeitrag · Leserforum
Vom Versicherer vermittelter Mietwagen: Muss Geschädigter Kaskoschutz bezahlen?
Der Geschädigte wollte nicht um die Wirksamkeit eines Anmietungshinweises des Versicherers streiten und hat sich darauf eingelassen, beim vom Versicherer benannten Vermieter das Ersatzfahrzeug anzumieten. Allerdings hat er auf Vollkaskoschutz mit Selbstbeteiligung Null bestanden. Eine Rechnung für den Mietwagen hat er nicht bekommen. Jedoch stellt ihm der Vermieter nun einen Betrag von 15 Euro je Kalendertag für die vollständige Haftungsbefreiung in Rechnung. Das führt zu einer Leserfrage.
Frage: Der vom Versicherer vermittelte Autovermieter stellt dem Geschädigten einen Betrag für die Absenkung der Selbstbeteiligung auf Null in Rechnung. Der Versicherer weigert sich, diesen Betrag zu erstatten. Liegt er damit richtig?
Antwort: Der BGH hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Wird für ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug angemietet und dabei Vollkaskoschutz vereinbart, sind die hierfür erforderlichen Mehraufwendungen in der Regel als adäquate Schadensfolge anzusehen ( BGH, Urteil vom 15.02.2005, Az. VI ZR 74/04, Abruf-Nr. 050809 ).
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