· Fachbeitrag · Leserforum
Durch Zahlendreher den falschen Versicherer ermittelt – und Verzögerung der Regulierung
Wenn gut gemeinter Service ein falsches Ergebnis herbeiführt, stellt sich die Frage: Wer haftet für den Fehler? Das ist der Kern einer Leserfrage.
Frage: Der Schadengutachter ermittelt durch einen Kennzeichen-Zahlendreher den falschen Versicherer und schickt das Gutachten dorthin. Eine Reaktion von dort erfolgt nicht. Der Geschädigte hat nicht die nötigen finanziellen Mittel für eine Ersatzbeschaffung ohne die Rückendeckung des Versicherers. Nach drei Wochen beauftragt er unsere Anwaltskanzlei. Uns fällt der Fehler sofort auf. Wir ermitteln den richtigen Versicherer, der überraschend problemlos reguliert. Nur den Ausfallschaden für die drei nutzlos verstrichenen Wochen will er nicht tragen. Er zeigt mit dem Finger auf den Gutachter. Und der reagiert auf unser Anschreiben nicht.
Ist es möglich, den Fehler des Gutachters dem Versicherer zuzurechnen und dem
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