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  • 19.11.2025 · Nachricht · Gutachterkostenregress

    Wenn Versicherer ein Formular für den Vorteilsausgleich ohne die Zug-um-Zug-Verknüpfung vorlegt

    | Der Versicherer lässt sich den eventuellen Rückforderungsanspruch des Geschädigten gegen den Gutachter wegen überhöhter Abrechnung abtreten. Die Verknüpfung, dass die Abtretung Zug um Zug gegen Zahlung erfolgt, ist darin nicht vorhanden. Einige Tage nach Zugang der unterzeichneten Abtretung zahlt der Versicherer weisungsgemäß an den Sachverständigen. Nun nimmt er bei ihm Regress. Nicht aktivlegitimiert, sagt das AG Bremerhaven. |