15.03.2024 · Nachricht · Gutachterkosten
Polizeiliche Schadenschätzung auf 1.000 Euro: Geschädigter darf Einholung eines Gutachtens für erforderlich halten
Schätzt die zur Unfallaufnahme hinzugezogene Polizei den Schaden in einer Größenordnung von ca. 1.000 Euro, wobei Differenzierungen zwischen Netto- und Bruttobetrag gerichtsbekannt regelmäßig nicht stattfinden, ist das ein Indiz dafür, dass der Geschädigte die Einholung eines Schadengutachtens für erforderlich halten darf. So der Schluss des AG München.
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