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  • 31.08.2023 · Nachricht · Gutachterkosten

    Kosten für Reparaturbescheinigung bei fiktiver Abrechnung

    | Der Geschädigte rechnet fiktiv ab und repariert außerhalb einer Werkstatt. Für die nachgewiesene Ausfallzeit begrenzt auf die Prognose der Ausfalldauer im Gutachten fordert er Nutzungsausfallentschädigung. Der Versicherer lehnt die Ausfallentschädigung neben einer fiktiven Abrechnung generell ab und verweigert entsprechend auch die Erstattung der Kosten für die gutachterliche Reparaturbestätigung. Das AG Dülmen spricht beides zu. |