20.03.2026 · Nachricht · Reparaturbestätigung
Fiktive Abrechnung und Nutzungsausfall bei Reparatur: Reparaturbestätigung statt „Tageszeitung“
| Der Geschädigte rechnet nach einem Haftpflichtschaden fiktiv ab und repariert selbst. Für die Nutzungsausfallentschädigung legt er eine gutachterlich erstellte Reparaturbestätigung vor. Die Kosten dafür verlangt er vom eintrittspflichtigen Versicherer. Der meint, ein Foto des reparierten Fahrzeugs mit einer Tageszeitung als Datumsnachweis hätte genügt und koste nichts. Das AG München spricht die Kostenerstattung jedoch zu. |
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