Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.03.2026 · Nachricht · Reparaturbestätigung

    Fiktive Abrechnung und Nutzungsausfall bei Reparatur: Reparaturbestätigung statt „Tageszeitung“

    | Der Geschädigte rechnet nach einem Haftpflichtschaden fiktiv ab und repariert selbst. Für die Nutzungsausfallentschädigung legt er eine gutachterlich erstellte Reparaturbestätigung vor. Die Kosten dafür verlangt er vom eintrittspflichtigen Versicherer. Der meint, ein Foto des reparierten Fahrzeugs mit einer Tageszeitung als Datumsnachweis hätte genügt und koste nichts. Das AG München spricht die Kostenerstattung jedoch zu. |