10.01.2026 · Nachricht · Gutachterkosten
Keine Laienerkennbarkeit eventueller Überhöhung bei Einzelpositionen in der Gutachtenrechnung
Laienerkennbarkeit einer überhöhten Rechnung schließt nach der BGH-Rechtsprechung die Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs aus. Deshalb behaupten Versicherer zunehmend im Hinblick auf von ihnen für überhöht gehaltene Positionen eine solche Laienerkennbarkeit. Das führt beim AG Einbeck zu Kopfschütteln.
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