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  • 06.08.2026 · Nachricht · Gutachterkosten

    Bagatellgrenze für Schadengutachten ergibt sich aus dem Schadenbild

    Die Schadenhöhe ist nur ein erstes Indiz für die Erforderlichkeit eines Schadengutachtens. Entscheidend ist das Schadenbild. Ist für den Geschädigten klar erkennbar, dass es sich nur um Oberflächliches handelt, kann die Einholung eines Schadengutachtens nicht erforderlich sein. Jeder – nach dem Unfallhergang oder dem Schadenbild – vertretbare Zweifel, ob nicht verborgene Schäden (z. B. Verformungen) entstanden sind, gehen insoweit zulasten des Schädigers, entschied das AG Schweinfurt.