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  • 19.08.2026 · Nachricht · Gutachterkosten

    Wenn lediglich ein Stoßfänger mit Assistenzsystem betroffen ist: AG Zwickau äußert sich zur Bagatellgrenze

    Bei einem Schaden in Höhe von ca. 2.700 Euro wandte der Versicherer im Hinblick auf die Gutachterkosten einen Bagatellschaden ein, weil nur der Stoßfänger getauscht werden musste. Grundsätzlich, so bestätigt das AG Zwickau, kann nicht allein auf die festgestellte Schadenhöhe abgestellt werden, wenngleich der Schaden hier deutlich über den Beträgen lag, bei denen weit verbreitet die Bagatellgrenze angesiedelt wird. Es komme, so das Gericht, entscheidend auf das Schadenbild an.