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  • 21.10.2026 · Nachricht · Gutachterkosten

    Auswahlverschulden des Geschädigten ist bei Auftrag an eine sehr bekannte Gutachterorganisation zu verneinen

    Davon, dass ein beim TÜV SÜD angestellter Sachverständiger generell und speziell auch für die Beurteilung eines Schadens an einem Motorrad qualifiziert ist, darf der Geschädigte ohne Weiteres ausgehen. Ein Auswahlverschulden liegt daher nicht vor. Die Gutachterkosten sind nach den Grundsätzen des subjektbezogenen Schadenbegriffs in der Ausprägungsform des Sachverständigenrisikos zu erstatten, und zwar unabhängig von der offenbar umstrittenen Richtigkeit des Gutachtens, entschied das AG Ravensburg.