08.10.2026 · Nachricht · Gutachterkosten
AG Schwerin weist überraschend logisch die Kostenerstattung für gutachterliche Stellungnahme ab
Es ist der Alltag: Der Geschädigte legt dem Versicherer das Schadengutachten vor, der reagiert mit einem Prüfbericht. Nun muss der Schadengutachter noch mal ran und erläutert (bestenfalls) in einer Stellungnahme, warum sein Gutachten richtig und der Prüfbericht unzutreffend ist. Dafür berechnet er einen weiteren Betrag, dessen Erstattung bisher fast überall locker durchlief. Nun überrascht das AG Schwerin mit einer Abweisung dieses Anspruchs.
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