· Fachbeitrag · Gutachterkosten
AG Frankfurt a. M. zur Frage, was bei heutiger Textverarbeitung Schreibkosten sind
| Versicherer greifen Schreibkosten für die Texterstellung eines Schadengutachtens regelmäßig als nicht mehr zeitgemäß an. Hier liegt nun aktuell ein Urteil vom AG Frankfurt a. M. vor, das „Schreiben“ einordnet. |
Schadengutachten und Schreibkosten bei moderner Textverarbeitung
Ein Schadengutachten besteht aus vielen Seiten Text. Das ist eine Mischung aus individuellem Text, vorgefertigten Textbausteinen und der Kalkulation. Schreibkosten werden in Anlehnung an das JVEG mit 0,90 Euro je angefangene 1.000 Anschläge berechnet. In einem individuell angefertigten Text entspricht jeder Buchstabe, jede Ziffer und jedes Satzzeichen einem Anschlag im körperlichen Sinne: Finger auf Taste. Beim Textbaustein allerdings bringt ein „Klick“ oft hunderte Zeichen. Die Kalkulation wird von einem Dienstleister zugeliefert, da bringt der „Einfügen“ Klick viele Seiten.
Sachlich lässt sich nicht bestreiten, dass es bei den heutigen Methoden der Textbearbeitung viel mehr Buchstaben, Ziffern und Satzzeichen gibt als „Anschläge“. Folge: Die vom Gutachter berechneten Schreibkosten greifen Versicherer immer wieder mit dem Argument an, eine Textseite enthalte heute nur noch wenige „Anschläge“ i. S. v. „Finger auf Taste“, und deshalb dürften Schreibkosten nicht mehr im herkömmlichen Sinne abgerechnet werden.
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