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  • 02.01.2024 · Nachricht · Gutachterkosten

    Schreibkosten sind nicht im Gutachterhonorar enthalten

    | Dass die Vereinbarung von Kostenpositionen sinnvoll ist, um Streit um deren Üblichkeit und übliche Höhe zu vermeiden, ist inzwischen völlig offensichtlich. Ungezählte Gutachter gehen so vor und vereinbaren im Auftragsformular Honorartabelle und Berechnung der Nebenkosten in Anlehnung (!) an das JVEG. Da kann man fast nicht glauben, dass der Versicherer vorträgt, Schreibkosten für das Gutachten seien „im Grundhonorar enthalten“. Und wenn nicht, müssten sie das sein. Nein, sagt das AG Bonn. |