17.04.2026 · Nachricht · Gutachterkosten
AG Bersenbrück: Geschädigter muss nicht mit nach dem Unfall noch nutzbaren Fahrzeug zum Gutachter fahren
| Ein interessantes Argument, warum der Geschädigte den Schadengutachter zum verunfallten Fahrzeug kommen lassen darf und nicht selbst zum Gutachter fahren muss, um Fahrtkosten des Gutachters zu vermeiden, liefert das AG Bersenbrück. |
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