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  • 17.04.2026 · Nachricht · Gutachterkosten

    Abtretung, Rückabtretung – und dennoch anwendbares Sachverständigenrisiko

    | Das AG Bersenbrück wendet das Sachverständigenrisiko auch dann an, wenn der Geschädigte seinen Schadenersatzanspruch zunächst an den Schadengutachter abgetreten hat und nun auf der Grundlage einer Rückabtretung die restlichen Gutachterkosten einklagt. Die Auffassung anderer Gerichte, das sei ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen, teilt es ausdrücklich nicht. |