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  • 26.04.2018 · Nachricht · Gutachten/Sachverständigenhonorar

    Keine Preisvorgabe für die Erstattung der Gutachtenkosten

    | Mit dem AG Nördlingen hat ein weiteres Gericht klar erkannt: Eine vom gegnerischen Haftpflichtversicherer gesetzte vermeintliche Obergrenze von 280 Euro für die Erstattung von Gutachtenkosten ist weit von den üblichen Gutachtenpreisen entfernt und würde den Geschädigten um sein Recht auf einen selbst gewählten Schadengutachter bringen. |