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  • 22.11.2017 · Nachricht · Gutachten/Sachverständigenhonorar

    Keine Preisvorgabe für die Erstattung der Gutachtenkosten

    | Auch das AG Kempten sieht keinen Verstoß des Geschädigten gegen die Schadenminderungspflicht, wenn er trotz der Preisvorgabe des Haftpflichtversicherers einen Schadengutachter auswählt, der für das Gutachten mehr als 280 Euro berechnet. |