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  • 16.10.2017 · Nachricht · Gutachten/Sachverständigenhonorar

    Keine Preisvorgabe für die Erstattung der Gutachtenkosten

    | Eine Information des Versicherers an den Geschädigten, Gutachten seien zum Pauschalpreis von 280 Euro bei bestimmten Schadengutachtern erhältlich, ein höherer Betrag werde daher nicht erstattet, ist ohne rechtliche Wirkung, entschied das AG München. |