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  • · Fachbeitrag · Gutachten

    Versicherer attackieren Bagatellgrenze

    | Ein Schadengutachten ist der perfekte Schutz für den Geschädigten. Dem Versicherer sind sie ein Dorn im Auge. Und so attackieren sie Gutachten über Schäden im Umfeld der Bagatellgrenze. Meist ohne Erfolg, wie zwei aktuelle Urteile aus Heidenheim und Halle an der Saale zeigen. |

     

    Zwei aktuelle Urteile

    • Ab einer Schadenhöhe von etwa 750 Euro ist der Geschädigte berechtigt, ein Schadengutachten einzuholen, entschied das AG Heidenheim (Urteil vom 3.6.2016, 5 C 249/16, Abruf-Nr. 186464, eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).

     

    • Bei einem Schaden in Höhe von ca. 1.100 Euro liegt kein Bagatellschaden vor, der die Kostenerstattung für ein Schadengutachten ausschließt. Das hängt auch mit dem Schadenbild zusammen, bei dem der Laie nicht erkennen kann, ob ein schlichtes Ausbeulen genügt oder ob tiefergreifend repariert werden muss (AG Halle/Saale, Urteil vom 7.6.2016, Az. 95 C 4070/15, Abruf-Nr. 186868, eingesandt von SV Harald Rasche, Bochum).