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  • 16.06.2017 · Nachricht · Gutachten

    Bagatellgrenze weiterhin unter 1.000 Euro

    Die Bagatellgrenze, ab deren Überschreitung der Geschädigte ein Schadengutachten auf Kosten des Schädigers einholen darf, liegt bei etwa 700 Euro. Das bestätigt ein Urteil des AG Duisburg.