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  • 23.10.2026 · Nachricht · Fiktive Abrechnung

    Wohnmobilvermietung mit eigener Werkstatt und die Frage nach dem Stundenverrechnungssatz

    Das junge Wohnmobil im Eigentum einer Wohnmobilvermietung erleidet einen unverschuldeten Auffahrunfall. Die Geschädigte unterhält auch eine Werkstatt für Wohnmobile dieser Marke. Beabsichtigt ist die Abrechnung fiktiver Reparaturkosten. Der Hersteller des Wohnmobils kommt ebenfalls als Reparaturwerkstatt in Betracht, und das mit sehr deutlich geringeren Stundenverrechnungsätzen. Allerdings ist er etwa 154 km entfernt. Das ist die Gemengelage in einem Urteil des LG Köln, das die Stundenverrechnungssätze der Werkstatt der Geschädigten zusprach.