· Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung
Scheckheftgepflegt, aber Altschaden unrepariert: Welcher Stundensatz bei fiktiver Abrechnung?
| Ob ein unreparierter Altschaden den wegen der bisherigen Scheckheftpflege bestehenden Anspruch auf die Stundenverrechnungssätze der Markenwerkstatt bei fiktiver Abrechnung zu Fall bringt ‒ dazu liegt ein Hinweis vom AG Lünen vor. |
Geschädigte hatte einen guten Grund für „bisher unrepariert“
Zum Zeitpunkt des streitgegenständlichen Unfalls hatte das Fahrzeug der Geschädigten einen nicht behobenen Altschaden. Das lasse nach Auffassung des gegnerischen Versicherers die Vermutung des besonderen Interesses der Geschädigten an einer Behebung des Fahrzeugschadens in einer markengebundenen Fachwerkstatt entfallen.
Kleine Besonderheit: Der Vorschaden war noch unrepariert, weil um dessen Entstehung noch ein Rechtsstreit lief und der Geschädigte das Fahrzeug vorsichtshalber im unfallbedingten Zustand belassen hat, um keine Beweise zu vernichten. Das spielte in dem konkreten Fall eine Rolle.
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