Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung

    Fiktive Abrechnung und Preiserhöhungen ‒ Nachforderung der Differenz rechtens?

    | Der BGH hat mit Urteil vom 18.02.2020 (Az. VI ZR 115/19, Abruf-Nr. 215406 ) entschieden: Der Geschädigte muss nicht aus eigener Tasche für die Schadenbeseitigung in Vorleistung gehen, außer er ist so liquide, dass es unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht nachvollziehbar wäre, wenn er es nicht täte. Das gilt sogar für die gedachte Rechnung nach der gedachten Reparatur bei einer fiktiven Abrechnung. Deshalb hatte er einen Versicherer zur Zahlung der Preiserhöhungsanteile verurteilt, die zwischen Unfall und vollständiger Regulierung entstanden. Ein Leser hat Detailfragen. |

     

    Frage: Der Unfall ereignete sich in der zweiten Dezemberhälfte, noch im Dezember kurz vor Weihnachten wurde der Schaden für die fiktive Abrechnung auf der Grundlage der damaligen Preise beziffert. Am 01.01. hat die Werkstatt, die die Grundlage der gedachten Reparatur ist (die Markenwerkstatt am Ort, weil das Fahrzeug konsequent scheckheftgepflegt ist), die Preise erhöht. Erst im Mai hat der Versicherer reguliert. Daraufhin haben wir für den Mandanten die Differenz zwischen alten und den neuen Nettopreisen geltend gemacht, etwa 350 Euro.

     

    Nun wendet der Versicherer ein, er habe reguliert, wie gefordert wurde. Die Preiserhöhungen hätten wir gleich im Januar geltend machen müssen. Wenn er anforderungsgerecht reguliert habe, sei die Sache für ihn erledigt. Außerdem hätten wir den Versicherer warnen müssen, dass zum 01.01. eine Preiserhöhung angestanden habe und der Geschädigte mangels eigener Mittel im Dezember nicht mehr reparieren lasse. Ist vor allem das Argument des Versicherers, er habe doch reguliert, wie gefordert, durchschlagend?