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  • 03.11.2025 · Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung

    Fiktive Abrechnung und subjektbezogener Schadenbegriff: Passt das zusammen?

    | Im Grundsatz gilt für die Abrechnung fiktiver Reparaturkosten: Der Maßstab ist die gedachte Reparatur und die gedachte Rechnung dafür. Abzüglich MwSt, fertig. Dabei ist die gedachte Reparatur in der Markenwerkstatt zugrunde zu legen, bis der Versicherer – das aber nur bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre und nicht scheckheftgepflegt sind – auf eine andere mühelos erreichbare und zugängliche Werkstatt gleicher Reparaturqualität verwiesen hat. Ganz salopp: Fiktiv geht wie konkret, nur ohne MwSt. Gilt dann nicht konsequenter Weise auch der subjektbezogene Schadenbegriff? |