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  • 22.05.2025 · Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung

    Fiktive Abrechnung und Nutzungsausfallentschädigung: Der Ausfall muss nachgewiesen werden

    | Dass der BGH zugunsten der Geschädigten entschieden hat, bei der fiktiven Abrechnung müsse auch dann keine Rechnung vorgelegt werden, wenn für den Zeitraum der Reparatur Nutzungsausfallentschädigung verlangt wird, wurmt die Versicherer gewaltig. Eine aktuelle Reaktion eines Versicherers führte zu einer Leserfrage. |