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  • · Fachbeitrag · Editorial März 2021

    Das Rennen ist eröffnet

    | Ein mittelgroßer Versicherer geht mit Presseerklärungen an den Markt und berichtet, dass er infolge der niedrigen Unfallhäufigkeit nun 13 Millionen Euro an seine Kraftfahrt-Versicherungsnehmer zurückzahlen werde. |

     

    Etwa eine Million Versicherungsnehmer kämen in den Genuss. Das sind im Schnitt 13 Euro pro Nase, die mit großem Aufwand ausgekehrt werden.

     

    Wäre das Geld in einer korrekten Schadenregulierung nicht besser verwendet?

     

    Nicht 13 Euro, sondern 10,50 Euro waren in einem Fall des AG Düsseldorf die Klagesumme. Der Anwalt des Klägers rechnet dem Versicherer auf Euro und Cent genau vor, wie das AG Düsseldorf die berechtigten Mietwagenkosten schätzt. Der Versicherer akzeptiert diesen Mittelwertweg, zieht aber ohne jede Begründung einen Betrag von 10,50 Euro ab. Sicherlich in der Annahme, dass da niemand vor Gericht ziehen werde. Und wenn man so etwas hunderttausendmal macht, ist auch wieder ein Milliönchen gespart.

     

    Diesmal haben sich die Beteiligten aber gewehrt, und mit allen Verfahrenskosten ist der Versicherer nun mit etwa 300 Euro dabei. Wirtschaftlich lohnen solche Rechtstreitigkeiten sicher für Niemanden.

     

    Aber da darf ich meine Oma zitieren: Wer nicht hören will, muss fühlen.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Joachim Otting | Schriftleiter

     

    P.S.: AG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2021, Az. 24 C 543/20, Abruf-Nr. 220567, eingesandt von Rechtsanwalt Henrik Momberger, Düsseldorf

    Quelle: ID 47193978