· Nachricht · Editorial Juli 2020
„Den Parteien ist die Rechtslage bekannt“
| In den vergangenen Wochen sind uns einige Urteile auf den Tisch gekommen, die klar belegen: Einzelne Versicherer akzeptieren geltendes Recht schlicht und einfach nicht. |
Trotz ganz aktueller BGH-Urteile zur Anwaltskostenerstattung im Flottensegment oder zur Restwertanrechnung bei den ganz normalen Geschädigten rennen manche Versicherer dagegen an.
Beispiele finden Sie dazu in der Juli-Ausgabe 2020 von UE: das AG Coburg zum Restwert und das AG Stuttgart zur Anwaltskostenerstattung (beide auf Seite 3).
Originalitätswert hat eine Entscheidung des AG München (Urteil vom 16.04.2020, Az. 333 C 1233/20, Abruf-Nr. 216191, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Dirscherl, Olching). Ein ganz frisch vom Straf- in das Zivilrecht gewechselter Richter hat einen „Reparatur gemäß Gutachten“-Vorgang auf dem Tisch, verurteilt den Versicherer zur Zahlung und liefert eine sehr kurze, aber auch sehr zutreffende Urteilsbegründung ab:
„Die Rechtslage ist den Parteien bekannt!“
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Otting | Schriftleiter