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  • · Nachricht · Editorial Juli 2020

    „Den Parteien ist die Rechtslage bekannt“

    | In den vergangenen Wochen sind uns einige Urteile auf den Tisch gekommen, die klar belegen: Einzelne Versicherer akzeptieren geltendes Recht schlicht und einfach nicht. |

     

    Trotz ganz aktueller BGH-Urteile zur Anwaltskostenerstattung im Flottensegment oder zur Restwertanrechnung bei den ganz normalen Geschädigten rennen manche Versicherer dagegen an.

     

    Beispiele finden Sie dazu in der Juli-Ausgabe 2020 von UE: das AG Coburg zum Restwert und das AG Stuttgart zur Anwaltskostenerstattung (beide auf Seite 3).

     

    Originalitätswert hat eine Entscheidung des AG München (Urteil vom 16.04.2020, Az. 333 C 1233/20, Abruf-Nr. 216191, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Dirscherl, Olching). Ein ganz frisch vom Straf- in das Zivilrecht gewechselter Richter hat einen „Reparatur gemäß Gutachten“-Vorgang auf dem Tisch, verurteilt den Versicherer zur Zahlung und liefert eine sehr kurze, aber auch sehr zutreffende Urteilsbegründung ab:

     

    „Die Rechtslage ist den Parteien bekannt!“

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 46669208