Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Editorial Juli 2018

    „Gängiges Modell, welches in der Art und Güte binnen weniger Stunden neu erworben kann“

    | Da schreibt die VHV an einen unserer treuen UE-Leser und Urteilseinsender: „Die Wiederbeschaffungsdauer des Gutachtens wurde mit dem üblichen Pauschalwert angegeben. Das Fahrzeug Ihres Mandanten ist jedoch ein äußerst gängiges Modell, welches in der Art und Güte binnen weniger Stunden neu erworben kann.“ |

     

    Richtig an dem Schreiben ist, dass es Modelle gibt, nach denen man länger suchen muss, und solche, die schnell zu finden sind.

     

    Falsch ist, dass es nur darauf ankäme. Erst mit dem Schadengutachten in der Hand kennt der Geschädigte seinen finanziellen Spielraum. Dann darf er noch 2 bis 3 Tage darüber nachdenken, was er tut. Zweifelsfrei kann er dabei als Denkhilfe schon nach Angeboten schauen. Dann muss er sich um den Kauf kümmern.

     

    Da möchte man gern den Verfasser des Schreibens fragen: Haben sie für jeden Tag der nächsten Wochen freie Stunden in Ihrem Terminkalender eingeplant, damit Sie schon „morgen“ Zeit zum Autokaufen haben, wenn Sie „heute“ einen Unfall haben? Und dann muss das Fahrzeug ‒ ggf. nach einem vorhergehenden Besuch im Versicherungsbüro ‒ auch noch zugelassen werden.

     

    Zur Dauer der Zulassung ‒ speziell in Berlin ‒ lesen Sie bitte den Beitrag auf Seite 17 der Juli-Ausgabe (→ Abruf-Nr. 45346983).

     

    Jede einzelne Schadenakte mit klarer Haftung lässt sich übrigens auch in 5 Minuten erledigen. Wenn da nicht noch ein wenig Drumherum wäre, zum Beispiel die Informationsbeschaffung.

     

    So hat jeder sein Päckchen zu tragen.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 45368873