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  • · Nachricht · Editorial Dezember 2019

    Des einen Leid, des anderen Freud

    | Die UE-Ausgaben Oktober und November 2019 hatten den Restwert zum Themenschwerpunkt, nachdem der BGH die Rechtsprechung in der Ausnahmefallgruppe des gewerblich mit der Verwertung von Gebrauchtfahrzeugen befassten Geschädigten neu justiert hat. In diesem Segment sind die Restwertbörsen nun salonfähig geworden, denn der BGH fordert die „Einbeziehung des Restwertmarkts im Internet“. |

     

    In vielen Gesprächen insbesondere mit Schadengutachtern hörte ich: Manches Restwertangebot ist nur noch damit zu erklären, dass jemand eine Fahrgestellnummer mit Papieren erwirbt. Das ist im Einzelfall zweifellos richtig. Und der Versicherungswirtschaft ist das nicht nur gleichgültig, sondern am Ende sogar willkommen.

     

    Denn Versicherer brauchen einen Grundbestand an Schäden. Was nicht passiert, wird nämlich auch nicht versichert. Wenn das diebstahlsichere Auto erfunden würde, müssten Versicherer die Teilkaskoprämien senken. Würde das unfallfreie Auto erfunden, würden nur noch schmale Restrisiken abgesichert. Dann wären viele Mitarbeiter überflüssig, und die Führungskräfte würden an Bedeutung verlieren.

     

    Wenn der Zinsmarkt eines fernen Tages (vielleicht so fern, wie das unfallfreie Auto) wieder anspringt, stünde kaum noch Prämienvolumen zur Verfügung, das am Kapitalmarkt angelegt werden könnte. Oder in Immobilien und Infrastrukturprojekte, wenn der Zinsmarkt nicht wieder anspringt, weil die Staaten sich weiter auf Kosten der Bürger und der Wirtschaft sanieren.

     

    Am Ende ist das alles symbiotisch. Die Werkstätten, Schadengutachter, Autovermieter, Abschleppunternehmer und Rechtsanwälte auf der Akivseite einerseits und die Versicherer und deren Dienstleister wie Restwertbörsen, Prüfberichtersteller und auch die Anwälte auf der Passivseite andererseits: Ohne Schäden ist das alles nichts.

     

    Und wenn Außenstehende nun die Nase rümpfen: Der Arzt lebt nicht von Gesunden, der Bestatter nicht von Lebenden, der Strafrichter nicht von Gesetzestreuen.

     

    So weiß das Sprichwort schon seit langem: Des einen Leid, des anderen Freud.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 46268395