· Fachbeitrag · Bergeschaden/Reparaturkosten
Abschleppunternehmer verursacht weiteren Schaden am verunfallten Fahrzeug – was nun?
Aus dem Fragekreis der Zurechnung einer weiteren Schadenverursachung am bereits unfallbeschädigten Fahrzeug kommt die folgende Leserfrage:
Frage: Unser Kunde hatte einen unverschuldeten Unfall. Der von der Polizei hinzugerufene Abschleppunternehmer hat beim Heraufziehen auf den Abschleppwagen am Fahrzeug einen weiteren Schaden verursacht. Wir meinen, wegen nicht sachgerechten Hantierens. Der Abschleppunternehmer meint, der weitere Schaden sei zwangsläufig entstanden. Anders sei die Verladung nicht möglich gewesen, also treffe ihn kein Verschulden. Der Versicherer des Unfallverursachers verlangt, dass exakt abgegrenzt wird, welcher Schaden „seiner“ sei. Wie kommt der Knoten aus dem Vorgang?
Antwort: Das ist einfach. Der Erstschädiger ist in dieser Situation auch für den Bergeschaden eintrittspflichtig.
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