22.09.2026 · Nachricht · Ausfallschaden
OLG Celle: Warnhinweis wegen fehlender Mittel zur Vorfinanzierung genügt auch ohne finanzielle Details
Der gemäß § 254 Abs. 2 BGB nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung notwendige Warnhinweis des Geschädigten an die Schädigerseite, er sei zur Vorfinanzierung des Schadens nicht in der Lage, ist auch ausreichend, wenn dabei keine Einzelheiten zur finanziellen Situation übermittelt werden, entschied das OLG Celle.
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