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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Keine Pflicht zur Inanspruchnahme der Vollkasko

    | Der Geschädigte muss nicht seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, um den gegnerischen Haftpflichtversicherer beim Ausfallschaden zu entlasten. Das hat das OLG Dresden aktuell entschieden (OLG Dresden, Urteil vom 4.5.2012, Az. 1 U 1797/11 ; Abruf-Nr. 121908 ). Das Urteil ist kein Einzelfall. Denn in aller Regel verneinen die Gerichte eine Schadenminderungspflicht des Geschädigten. |

    Der Fallklassiker

    Die Fälle und die Urteile wiederholen sich mit einiger Regelmäßigkeit:

     

    • Aus Sicht des gegnerischen Haftpflichtversicherers ist die Haftungssituation nicht auf Anhieb klar. Er will erst die Polizeiakte einsehen oder andere Recherchen betreiben. Das ist ihm übrigens nicht immer vorwerfbar, denn mancher Schädiger berichtet seinem Versicherer die „eigene Wahrheit“.