23.09.2025 · Nachricht · Ausfallschaden
Ausfallschaden bei dauerhaft einem Familienmitglied zur Nutzung überlassenen Fahrzeug
| Ist Leasingnehmer des Fahrzeugs der Vater und hat er es dauerhaft seinem Sohn zur Nutzung überlassen, ist anspruchsberechtigt im Hinblick auf den Ausfallschaden dann der Sohn, denn der Vater hätte das Fahrzeug im Reparaturzeitraum ohnehin nicht genutzt. Der Anspruch des Sohnes ergibt sich daraus, dass die §§ 823 BGB und 7 StVG auch den Besitz schützen. In einem Fall beim AG Pforzheim wurde dies zunächst nicht beachtet und anders wirksam gelöst. |
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