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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Nutzungsausfallentschädigung im Dreiecksverhältnis Leasingnehmer, (Dienstwagen-)Nutzer und VU

    | Eine durchaus häufige Konstellation bei einer Dienstwagennutzung hat den BGH rund um die Nutzungsausfallentschädigung bei zumutbar nutzbarem Ersatzwagen aktuell beschäftigt. Und wieder war, aber das sei hier wegen einer Facette des Urteils nur augenzwinkernd mitgeteilt, der Fahrer eines Porsche 911 das Opfer des Nutzungsentzugs. UE liefert die Details. |

    Leitsätze greifen zur klaren Abgrenzung auf alte Fälle zurück

    In den Leitsätzen hat der BGH drei Fallgruppen voneinander unterschieden, und die Dritte (Leitsatz c) ist die des entschiedenen Falls:

     

    • a) Bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs ist ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen, wenn der Geschädigte (selbst) über ein zweites Fahrzeug (Zweitwagen) verfügt, dessen ersatzweiser Einsatz ihm zumutbar ist.