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  • · Fachbeitrag · Abtretung und RDG

    LG Düsseldorf korrigiert AG bezüglich Abtretung und RDG

    | Einige Richter des AG Düsseldorf hatten sich auf den Standpunkt gestellt, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus abgetretenem Recht durch Werkstätten, Autovermieter oder Sachverständige verstoße gegen das RDG. Das hat eine Berufungskammer des LG Düsseldorf nun geradegerückt. |

     

    Begründung des LG: Der Gesetzgeber wollte, dass diese Art der direkten Abrechnung zwischen dem Leistungserbringer und der eintrittspflichtigen Versicherung möglich ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 14.7.2011, Az: 24 S 418/10; Abruf-Nr. 112505; eingesandt von Rechtsanwalt Lothar Schriewer, Düsseldorf).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 4 | ID 28325820