29.10.2025 · Nachricht · Abschleppkosten
AG München sowie AG Schwandorf: PuS 2024 geht in Ordnung
| Gegen die wiederkehrenden Versuche eines Versicherers, für die Ermittlung der üblichen Abschleppkosten stur an der veralteten Preis- und Strukturumfrage 2020 des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer festzuhalten, hat sich in einer Regresssache des Versicherers gegen einen Abschleppunternehmer auch das AG München gestellt: Für aktuelle Fälle ist die PuS 2024 das Maß der Dinge (AG München, Urteil vom 14.10.2025, Az. 345 C 11172/25, Abruf-Nr. 250756 , eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Beyer, Nürnberg). |
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