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  • 17.02.2026 · Nachricht · Standgeld-Regress

    Die PuS des Verbandes Bergen und Abschleppen und das Standgeld: Welche PuS für welchen Zeitraum?

    | In einem Regress des Versicherers gegen den Abschleppunternehmer hat mit dem AG Gifhorn ein weiteres Gericht klargestellt, dass der Versuch des Versicherers, einen Standgeld-Vorgang aus 2023 statt an der Preis- und Strukturbefragung 2022 an der aus 2020 zu messen, nicht der Rechtslage entspricht. Der Vorgang hatte die Besonderheit, dass sich der Unfall am 28.12.2023 ereignete, also kurz bevor der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. die Preise für die PuS 2024 zu ermitteln begann. |