04.11.2014 · Fachbeitrag · Abschleppkosten
Abschleppen durchaus auch bis zur Heimatwerkstatt
Der Geschädigte darf bei Haftpflichtschäden das unfallbeschädigte Fahrzeug auch bis zur Heimatwerkstatt abschleppen lassen, wenn durch die Mehrkosten später erhöhte Abholkosten eingespart werden, entschied das AG München.
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