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  • 04.11.2014 · Fachbeitrag · Abschleppkosten

    Abschleppen durchaus auch bis zur Heimatwerkstatt

    | Der Geschädigte darf bei Haftpflichtschäden das unfallbeschädigte Fahrzeug auch bis zur Heimatwerkstatt abschleppen lassen, wenn durch die Mehrkosten später erhöhte Abholkosten eingespart werden, entschied das AG München. |