04.07.2011 · Fachbeitrag ·
Schadenabwicklung
In der Regel ist eine Beilackierung angrenzender Teile im Sinne des § 249 BGB erforderlich, weil der lackiertechnische Aufwand, sie zu vermeiden, angesichts des Risikos des Misslingens zu hoch ist. Zu diesem Ergebnis gelangt das AG München in zwei Urteilen
04.07.2011 · Fachbeitrag ·
Wertminderung
Ein Leser fragt: Eine Versicherung schreibt wörtlich: „Eine Wertminderung ist nicht gegeben, weil der Schaden vorwiegend durch den Ersatz von lösbar verbundenen, geschraubten, gesteckten oder nur genieteten Karosserie- und Anbauteilen vollständig und fachgerecht behoben werden kann. Ein derartiger Reparaturumfang ist mit Verschleiß- und Garantiereparaturen gleichzusetzen. Ein Verdacht auf verborgene Mängel kann ausgeschlossen werden.“ Was ist denn davon zu halten?