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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Unfallfahrzeug am Dienstag fertig repariert - Pendler gibt Mietwagen erst am Freitag zurück

    | Einem Wochenpendler ist es nicht zuzumuten, unter der Woche nach Feierabend 400 Kilometer zu fahren, um sein repariertes Fahrzeug gegen den Mietwagen zu tauschen. Das ist die Antwort von „UE“ auf die Frage eines Lesers zur Erstattung der Mietwagenkosten in einem solchen Fall. |

     

    Frage: Unser Kunde ist Berufspendler und arbeitet in einer etwa 400 Kilometer entfernten Stadt. An einem Wochenende hatte er einen unverschuldeten Unfall. Montags beauftragte er die Reparatur und fuhr mit einem Mietwagen zur Arbeit. In der darauffolgenden Woche wurde sein Fahrzeug am Dienstag fertig. Der Kunde hat es erst am Freitag abholen und den Mietwagen abgeben können. Der Versicherer verweigert die Erstattung der Mietwagenkosten für Mittwoch bis Freitag. Er meint, der Kunde hätte den Mietwagen am Tag der Reparaturfertigstellung abgeben müssen. Ist das richtig?

     

    Antwort: Nein, das ist sicher falsch. Es ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, nach Feierabend 800 Kilometer zu fahren, um sein repariertes Fahrzeug gegen den Mietwagen zu tauschen. Jedenfalls bei der genannten Entfernung ist das unzumutbar. Bei 100 Kilometern Distanz kann es anders sein.

     

    Für Urlaubsreisen ist das bereits entschieden

    Das ähnelt der Situation bei geplanten Urlaubsreisen: Wer nach dem Unfall während der Reparaturzeit mit dem Mietwagen in den gebuchten Urlaub fährt, muss den Urlaub nicht abkürzen oder unterbrechen, weil die Reparatur des unfallbeschädigten Wagens beendet ist, während der Urlaub noch andauert (AG Langenfeld, Urteil vom 11.2.2011, Az. 31 C 89/10; Abruf-Nr. 110666).

     

    Treibstoffkosten für die Tauschfahrt wären gegenzurechnen

    Im Übrigen muss man Folgendes bedenken: Wenn sich der Geschädigte tatsächlich auf den Weg machen würde, führe er beide Strecken ausschließlich für den Fahrzeugtausch. Damit sind beide Fahrten eindeutig unfallbedingt. Das bedeutet, dass die Treibstoffkosten für die 800 km auch eine Schadenposition sind. Verrechnet man diese Position gedanklich mit den dann ersparten Mietwagenkosten, bleibt nicht mehr viel übrig.

     

    Nimmt man wieder das 100 km-Beispiel, ist nicht nur der Fahraufwand geringer, sondern die ersparten Mietwagenkosten übersteigen den gegenzurechnenden Treibstoffaufwand um ein Vielfaches.

     

    PRAXISHINWEIS | Der für diesen Fall entwickelte Textbaustein 363 hat zwei Varianten: eine proaktive und eine als Antwort.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Textbaustein 363: Kunde ist Pendler und tauscht Mietwagen später
    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 17 | ID 42423473