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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Porsche Cayenne beschädigt und gemietet

    | Bei einem Fahrzeug wie einem Porsche Cayenne, das als Mietwagen nur sehr selten angeboten wird, sind die gängigen Mietwagenkostenerhebungen unbrauchbar. Will der Versicherer den Anspruch auf die vom Geschädigten geltend gemachten Mietwagenkosten zu Fall bringen, muss er mindestens ein konkretes Angebot vorlegen, entschied das AG Gelsenkirchen. |

     

    Originell an dem Urteil ist: Sonst legen die Versicherer in den Prozessen regelmäßig Screenshots aus dem Internet vor, um die Verfügbarkeit billigerer Fahrzeuge zu belegen. Das geschah hier nicht. So hat der Richter selbst nachgeschaut, und siehe da: Alle Angebote lagen - teilweise sehr deutlich - über den tatsächlich geforderten 174,50 Euro täglich. Das Gericht führt in diesem Zusammenhang aus, dass Internetpreise in der Regel unterhalb der marktdurchschnittlichen Preise lägen. Es könne daher nicht erkennen, was der Geschädigte falsch gemacht haben soll (AG Gelsenkirchen, Urteil vom 10.3.2014, Az. 204 C 166/13; Abruf-Nr. 141239).

     

    PRAXISHINWEIS | Das Gelsenkirchener Urteil zeigt den ganzen Wahnsinn mancher Regulierungsentscheidungen: Der Versicherer hat nichts in der Hand und behauptet dennoch unverdrossen: Zu teuer!

    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 4 | ID 42655215